{"id":8730,"date":"2022-07-28T23:37:29","date_gmt":"2022-07-28T21:37:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.efaflex.com\/?page_id=8730"},"modified":"2025-12-23T13:29:44","modified_gmt":"2025-12-23T12:29:44","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.efaflex.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN der EFAFLEX Tor- und Sicherheitssysteme GmbH &amp; Co. KG<\/h1>\n\n\n\n<p>Stand: Juli 2025<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 1&nbsp;Geltung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der EFAFLEX Tor- und Sicherheitssystem GmbH &amp; Co. KG (nachfolgend \u201eVerk\u00e4uferin\u201c) erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die die Verk\u00e4uferin mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c genannt) \u00fcber die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Verk\u00e4uferin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Verk\u00e4uferin auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Es gilt zudem die Datenschutzrichtlinie der Verk\u00e4uferin, abrufbar unter: <a href=\"https:\/\/www.efaflex.com\/de\/datenschutz\/\">https:\/\/www.efaflex.com\/de\/datenschutz\/<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Dar\u00fcber hinaus gelten im Falle einer Montage durch die Verk\u00e4uferin deren allgemeinen Montagebedingungen, abrufbar unter: <a href=\"https:\/\/www.efaflex.de\/EFAFLEX_Montagebedingungen\">https:\/\/www.efaflex.de\/EFAFLEX_Montagebedingungen<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong><strong>\u00a7 2 Definitionen\/Begriffsbestimmungen<\/strong><\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Folgende Begrifflichkeiten werden von der Verk\u00e4uferin verwendet:<\/p>\n\n\n\n<p>(1) <em>\u201eBetreiberpflichten\u201c<\/em>: Die Toranlage wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber der Toranlage unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit. Der Betreiber muss sich \u00fcber die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in einer Gef\u00e4hrdungsbeurteilung zus\u00e4tzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort der Toranlage ergeben. Diese muss er in Form von Betriebsanweisungen f\u00fcr den Betrieb der Toranlage umsetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) <em>\u201eGrundkonstruktion\u201c<\/em>: Grundkonstruktion meint alle tragenden, festen Bauteile des Tores; nicht hierzu z\u00e4hlen bewegliche (drehende\/gleitende) Teile sowie elektrische Komponenten.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) <em>\u201eBetreiber\u201c<\/em>: Betreiber meint diejenige Person, die die Toranlage zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt oder einem Dritten zur Nutzung\/Anwendung \u00fcberl\u00e4sst und w\u00e4hrend des Betriebs die rechtliche Produktverantwortung f\u00fcr den Schutz des Benutzers, des Personals oder Dritter tr\u00e4gt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 3&nbsp;Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;Alle Angebote der Verk\u00e4uferin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen Verk\u00e4uferin und Auftraggeber ist der textlich geschlossene Vertrag, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Zusagen der Verk\u00e4uferin vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern nicht jeweils ausdr\u00fccklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp;Angaben der Verk\u00e4uferin zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Ma\u00dfe, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5)&nbsp;Die Verk\u00e4uferin beh\u00e4lt sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenst\u00e4nde ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung der Verk\u00e4uferin weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen der Verk\u00e4uferin diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an diese zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verf\u00fcgung gestellter Daten zum Zwecke \u00fcblicher Datensicherung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 4&nbsp;Preise und Zahlung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>(1) In der Regel werden bei Auftragserteilung konkrete Zahlungsmodalit\u00e4ten vereinbart, die vorrangig gelten, dies gilt insbesondere auch f\u00fcr Lieferbedingungen und W\u00e4hrungsangaben.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen f\u00fcr die Ausfuhrf\u00f6rmlichkeiten in der EU sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben. F\u00fcr die Einfuhrf\u00f6rmlichkeiten inkl. abf\u00fchrender Zollabgaben ist immer der Warenempf\u00e4nger zust\u00e4ndig.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Etwaige an die Verk\u00e4uferin zu stellende Rechnungen m\u00fcssen ausschlie\u00dflich an invoice@efaflex.com \u00fcbersandt werden. Rechnungen m\u00fcssen als PDF, X-Rechnung oder ZugFeRD-Rechnung erstellt und pro Rechnung eine E-Mail gesandt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp;Rechnungsbetr\u00e4ge sind innerhalb von 30 Tagen, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes textlich vereinbart ist. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Verk\u00e4uferin. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit dem jeweils g\u00fcltigen Prozentsatz gem. \u00a7 288 BGB zu verzinsen; die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(5)&nbsp;Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Auftraggebers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche sind nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(6)&nbsp;Die Verk\u00e4uferin ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers wesentlich mindern und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Verk\u00e4uferin durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 5&nbsp;Lieferung und Lieferzeit<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;Lieferungen erfolgen ab Werk, sofern nicht bei der Bestellung eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;Von der Verk\u00e4uferin in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdr\u00fccklich von der Verk\u00e4uferin anders angegeben, auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;Die Verk\u00e4uferin kann \u2013 unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Auftraggebers&nbsp;\u2013 vom&nbsp;Auftraggeber eine Verl\u00e4ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen der Verk\u00e4uferin gegen\u00fcber nicht nachkommt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp;Die Verk\u00e4uferin haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von der Verk\u00e4uferin geschlossenen kongruenten Deckungsgesch\u00e4fts) verursacht worden sind, die die Verk\u00e4uferin nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Verk\u00e4uferin die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist die Verk\u00e4uferin zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber der Verk\u00e4uferin vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n\n\n\n<p>(5)&nbsp;Ger\u00e4t die Verk\u00e4uferin mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung der Verk\u00e4uferin auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 9 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 6&nbsp;Erf\u00fcllungsort, Versand, Verpackung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist Bruckberg, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet die Verk\u00e4uferin auch die Montage, ist Erf\u00fcllungsort der Ort, an dem die Montage zu erfolgen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen der Verk\u00e4uferin.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;Die Gefahr geht, sofern Versand der Ware vereinbart ist und die Verk\u00e4uferin nicht Transport oder Montage \u00fcbernommen hat, sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber \u00fcber. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber \u00fcber, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die Verk\u00e4uferin dies dem Auftraggeber angezeigt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp;Lagerkosten nach Gefahr\u00fcbergang tr\u00e4gt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch die Verk\u00e4uferin betragen die Lagerkosten 50,00 EUR pro Tor und abgelaufener Woche. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr den Fall termingerecht fertiggestellter Tore, deren Anlieferung sich aus Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, die die Verk\u00e4uferin nicht zu vertreten hat. &nbsp;Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>(5)&nbsp;Die Sendung wird von der Verk\u00e4uferin nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den oder sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/p>\n\n\n\n<p>(6)&nbsp;Soweit eine baurechtliche Abnahme stattzufinden hat, gelten hierf\u00fcr die Regelungen der VOB\/B bzw. des BGB. Ist eine Kaufsache abzunehmen, gilt diese als abgenommen, wenn die Lieferung und, sofern die Verk\u00e4uferin auch die Montage schuldet, die Montage abgeschlossen ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 7&nbsp;Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;Die Gew\u00e4hrleistungsfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragstypus bzw. der individuellen Regelung und beginnt ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Frist gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder aus vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen der Verk\u00e4uferin oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verj\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;Die gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar gewesen w\u00e4ren, als vom K\u00e4ufer genehmigt, wenn die Verk\u00e4uferin nicht binnen einem angemessenen Zeitraum nach Ablieferung eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge zugeht. Hinsichtlich anderer M\u00e4ngel gelten die Liefergegenst\u00e4nde als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die M\u00e4ngelr\u00fcge der Verk\u00e4uferin nicht binnen eines angemessenen Zeitraums nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser fr\u00fchere Zeitpunkt f\u00fcr den Beginn der R\u00fcgefrist ma\u00dfgeblich. Auf Verlangen der Verk\u00e4uferin ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an die Verk\u00e4uferin zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fctet die Verk\u00e4uferin die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde ist die Verk\u00e4uferin nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffende Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d..h der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp;Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Verk\u00e4uferin, kann der Auftraggeber unter den in \u00a7 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5)&nbsp;Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die Verk\u00e4uferin aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen kann, wird die Verk\u00e4uferin nach ihrer Wahl ihre Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die Verk\u00e4uferin bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. W\u00e4hrend der Dauer des Rechtsstreits ist die Verj\u00e4hrung der betreffenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers gegen die Verk\u00e4uferin gehemmt.<\/p>\n\n\n\n<p>(6)&nbsp;Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der Verk\u00e4uferin den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>(7)&nbsp;Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 8&nbsp;Schutzrechte<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;Die Verk\u00e4uferin steht nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 8 daf\u00fcr ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegen\u00fcber Anspr\u00fcche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird die Verk\u00e4uferin nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Liefergegenstand derart ab\u00e4ndern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erf\u00fcllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt der Verk\u00e4uferin dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers unterliegen den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 9 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;Bei Rechtsverletzungen durch von der Verk\u00e4uferin gelieferte Produkte anderer Hersteller wird die Verk\u00e4uferin nach ihrer Wahl ihre Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Anspr\u00fcche gegen die Verk\u00e4uferin bestehen in diesen F\u00e4llen nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 8 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 9&nbsp;Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;Die Haftung der Verk\u00e4uferin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 9 eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;Die Verk\u00e4uferin haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Montage des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsm\u00e4ngeln sowie solchen Sachm\u00e4ngeln, die seine Funktionsf\u00e4higkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstands erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;Soweit die Verk\u00e4uferin gem. \u00a7 9 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die die Verk\u00e4uferin bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Abs. 3 gelten nicht im Fall vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten der Verk\u00e4uferin.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp;Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht der Verk\u00e4uferin f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den auf einen im Streitfall von Gerichtswegen gem. \u00a7 287 ZPO festzusetzenden Betrag beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.<\/p>\n\n\n\n<p>(5)&nbsp;Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen der Verk\u00e4uferin.<\/p>\n\n\n\n<p>(6)&nbsp;Soweit die Verk\u00e4uferin technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratungen nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<\/p>\n\n\n\n<p>(7)&nbsp;Die Einschr\u00e4nkungen dieses \u00a7 9 gelten nicht f\u00fcr die Haftung der Verk\u00e4uferin wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 10&nbsp;Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und k\u00fcnftigen Forderungen der Verk\u00e4uferin gegen den K\u00e4ufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;Die von der Verk\u00e4uferin an den K\u00e4ufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum der Verk\u00e4uferin. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend \u201eVorbehaltsware\u201c genannt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich f\u00fcr die Verk\u00e4uferin.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp;Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 9) im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>(5)&nbsp;Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und f\u00fcr Rechnung der Verk\u00e4uferin als Hersteller erfolgt und die Verk\u00e4uferin unmittelbar das Eigentum oder \u2013 wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigent\u00fcmer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache h\u00f6her ist als der Wert der Vorbehaltsware \u2013 das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verh\u00e4ltnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. F\u00fcr den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei der Verk\u00e4uferin eintreten sollte, \u00fcbertr\u00e4gt der Auftraggeber bereits jetzt sein k\u00fcnftiges Eigentum oder \u2013 im o.g. Verh\u00e4ltnis \u2013 Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an die Verk\u00e4uferin. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der Sachen als Hauptsache anzusehen, so dass die Verk\u00e4uferin oder der Auftraggeber Alleineigentum erwirbt, so \u00fcbertr\u00e4gt die Partei, der die Hauptsache geh\u00f6rt, der anderen Partei anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in S. 1 genannten Verh\u00e4ltnis.<\/p>\n\n\n\n<p>(6)&nbsp;Im Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber \u2013 bei Miteigentum der Verk\u00e4uferin an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil \u2013 an die Verk\u00e4uferin ab. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung. Die Verk\u00e4uferin erm\u00e4chtigt den Auftraggeber widerruflich, die an die Verk\u00e4uferin abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Verk\u00e4uferin darf diese Einzugserm\u00e4chtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.<\/p>\n\n\n\n<p>(7)&nbsp;Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insb. durch Pf\u00e4ndung, wird der Auftraggeber sie unverz\u00fcglich auf das Eigentum der Verk\u00e4uferin hinweisen und die Verk\u00e4uferin hier\u00fcber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu erm\u00f6glichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der Verk\u00e4uferin die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der Auftraggeber der Verk\u00e4uferin.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Die Verk\u00e4uferin wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die H\u00f6he der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % \u00fcbersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenst\u00e4nde liegt bei der Verk\u00e4uferin.<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Tritt die Verk\u00e4uferin bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers \u2013 insb. Zahlungsverzug \u2013 vom Vertrag zur\u00fcck (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 11&nbsp;Schlussbestimmungen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp;Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen der Verk\u00e4uferin und dem Auftraggeber nach Wahl der Verk\u00e4uferin Bruckberg oder der Sitz des Auftraggebers. F\u00fcr Klagen gegen die Verk\u00e4uferin ist in diesen F\u00e4llen jedoch Bruckberg ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp;Die Beziehungen zwischen der Verk\u00e4uferin und dem Auftraggeber unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp;Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN der EFAFLEX Tor- und Sicherheitssysteme GmbH &amp; Co. KG Stand: Juli 2025 \u00a7 1&nbsp;Geltung (1)&nbsp;Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der EFAFLEX Tor- und Sicherheitssystem GmbH &amp; Co. KG (nachfolgend \u201eVerk\u00e4uferin\u201c) erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die die Verk\u00e4uferin mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c genannt) \u00fcber die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":123,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[],"tags":[],"class_list":["post-8730","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.efaflex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8730","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.efaflex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.efaflex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.efaflex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.efaflex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8730"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.efaflex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8730\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":35306,"href":"https:\/\/www.efaflex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8730\/revisions\/35306"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.efaflex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8730"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.efaflex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8730"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.efaflex.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8730"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}